Ausbildung im Europaraum - arbeiten in der Schweiz
Auf Grund des Abkommens zur Personenfreizügigkeit zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz steht es Personen aus dem EU-Raum offen, ihre Tätigkeit auch in der Schweiz auszuüben.
In reglementierten Berufen wie dem der Psychomotoriktherapeut*innen muss die Ausbildung den schweizerischen Standards entsprechen.
Sie besitzen ein ausländisches Diplom in Psychomotoriktherapie und möchten in der Schweiz arbeiten? Stellen Sie bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) den Antrag um Anerkennung Ihrer Ausbildung.