Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Sie können Aktivmitglied werden, wenn...
- Sie ein Diplom in Psychomotoriktherapie der HETS Genf oder der HfH Zürich besitzen.
- Sie über ein altrechtliches von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes schweizerisches Diplom verfügen.
- Sie über ein gleichwertiges, von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes ausländisches Diplom verfügen.
Sie können Passivmitglied werden, wenn ...
- Sie über ein EDK-anerkanntes Psychomotorikdiplom verfügen, jedoch im Ruhestand oder während mindestens einem Jahr nicht im Berufsfeld der Psychomotorik tätig sind, die Ziele des Berufsverbands aber weiterhin unterstützen möchten.
- Sie als Psychomotoriktherapeutin oder -therapeut tätig sind, jedoch nicht über ein Diplom in Psychomotorik verfügen oder ein ausländisches Psychomotorikdiplom haben, das von der EDK mangels Antrag oder mangels Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht anerkannt wurde. In diesem Fall müssen Sie während mindestens einem Jahr zu mindestens 20 Stellenprozenten in der Schweiz als Psychomotoriktherapeutin oder Psychomotoriktherapeut tätig gewesen sein.
- Sie in der Schweiz im Berufsfeld der Psychomotorik, insbesondere als Leitungsperson, tätig sind, jedoch nicht über ein Diplom in Psychomotorik verfügen.
Sie können als Studierende/r Mitglied werden, wenn ...
- Sie aktuell die Ausbildung zur Psychomotoriktherapeutin oder zum Psychomotoriktherapeuten an der HETS in Genf oder der HfH in Zürich absolvieren.
Eine gültige Beitrittserklärung
Damit Ihre Beitrittserklärung Gültigkeit hat, senden Sie spätestens zwei Wochen nach der Online-Anmeldung folgende Unterlagen an die Geschäftsstelle von Psychomotorik Schweiz:
Personen mit einem EDK-anerkannten schweizerischen Psychomotorikdiplom | Kopie des Psychomotorikdiploms |
Personen mit einem EDK-anerkannten ausländischen Diplom | Kopie des Psychomotorikdiploms, Kopie der EDK-Anerkennung |
Personen, deren ausländisches Psychomotorikdiplom (noch) nicht EDK-anerkannt ist | Kopie des Psychomotorikdiploms, Kopie allfälliger Korrespondenz mit der EDK, Persönliche Erklärung zur Anstellung als Psychomotoriktherapeutin, -therapeut (Vorlage: siehe unten) |
Personen ohne Psychomotorikdiplom, die als PsychomotoriktherapeutIn angestellt sind | Kopie des Berufsdiploms (z.B. als Ergotherapeutin, Rhythmikerin etc.), Persönliche Erklärung zur Anstellung als Psychomotoriktherapeutin, -therapeut (Vorlage: siehe unten) |
Personen ohne Psychomotorikdiplom, die im Berufsfeld der Psychomotorik arbeiten | Persönliche Erklärung zur Anstellung im Berufsfeld der Psychomotorik (Vorlage: siehe unten) |
Studierende Psychomotoriktherapie | Studienbestätigung |