Wir entscheiden gemeinsam

Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ von Psychomotorik Schweiz. Ordentlicherweise tritt sie einmal pro Jahr zusammen. Sie wird vom Präsidium geleitet und setzt sich aus sämtlichen Verbandsmitgliedern zusammen. Die Passivmitglieder haben jeweils eine Konsultativstimme.

Nebst den verschiedenen Aufgaben wie der Genehmigung der Jahresrechnung, der Wahl der Zentralvorstandsmitglieder oder der Anpassung der Statuten, bearbeitet die Generalversammlung grundsätzliche Fragen zum Beruf und zur Berufsordnung der Psychomoriktherapeut*innen.

Der Zentralvorstand, ein Fünftel der Sektionen oder ein Fünftel der Mitglieder können mit Begründung eine ausserordentliche Generalversammlung verlangen.

Nächste Generalversammlung

Samstag, 24. Mai 2025 in Bern

Die Psychomotoriktherapie eignet sich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die motorische oder emotionale Probleme, Verhaltensauffälligkeiten oder Schwierigkeiten in ihren Beziehungen zu anderen haben.