Psychomotoriktherapie ist als Angebot im Bereich der Bildungsgesetzgebung in allen Kantonen verankert. Sie gehört zum sonderpädagogischen Grundangebot, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen von 0-20 Jahren mit besonderem Bildungsbedarf garantiert.
Während der obligatorischen Schulzeit wird die Psychomotoriktherapie daher mehrheitlich finanziert. Für Vorschulkinder und Jugendliche variieren die Angebote und ihre Kostenübernahme jedoch von Kanton zu Kanton. Die kantonale Kontaktperson von Psychomotorik Schweiz kann Ihnen genauere Auskünfte erteilen.
Psychomotoriktherapie richtet sich auch an Erwachsene und ältere Menschen. In diesem Bereich gibt es nur wenige kantonal finanzierte Angebote.
Psychomotoriktherapie wird für alle Altersgruppen teilweise von einigen Zusatzversicherungen finanziert. Wir empfehlen, vor Beginn einer Therapie in einer Privatpraxis mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.