Ombudsstelle: Beratung
in schwierigen Situationen

Mitglieder von Psychomotorik Schweiz, Arbeitgebende, sowie Klient:innen und deren Bezugspersonen haben die Möglichkeit, im Falle von Konflikten im Rahmen des Berufsalltags, die Ombudsstelle des Verbandes zu kontaktieren. Die Ombudstelle hat zum Ziel:

  • Konflikte zwischen Therapeut:innen, Arbeitgebenden sowie Klient:innen und deren Bezugspersonen zu schlichten
  • die Qualität der von Psychomotoriktherapeut:innen angebotenen Dienstleistungen gemäss Berufsordnung zu gewährleisten

Wann kommt eine Beratung in Frage?

 

Als Mitglied des Berufsverbandes, wenn

  • Sie einen Konflikt mit Ihrem Arbeitgebenden haben
  • Sie sich in einer Konfliktsituation mit einer Klient:in oder deren Bezugspersonen befinden
  • Sie ungerechtfertigten beruflichen Anschuldigungen ausgesetzt sind

Als Arbeitgebende, wenn

  • Sie einen Konflikt mit Psychomotoriktherapeut:innen haben, die in Ihrer Organisation beschäftigt sind
  • Sie der Meinung sind, dass die Therapeut:in gegen die Berufsordnung verstösst

Als Klient:in oder deren Bezugspersonen, wenn

  • Sie Schwierigkeiten in der Beziehung zur Psychomotoriktherapeut:in haben
  • Sie der Meinung sind, dass die Therapeut:in gegen die berufsethischen Regeln verstösst

Anfrage an die Ombudsstelle

Weitere Informationen

Berufsordnung Berufsbild